Allgemeine Geschäftsbedingungen
1.
Angebote
Unseren Angeboten liegen die uns erteilten Auskünfte
zugrunde. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Irrtum, Zwischenverkauf bzw. -vermietung bleiben vorbehalten.
Für unrichtige Angaben haften wir nur bei vorsätzlichem oder
grob fahrlässigem Verhalten unsererseits. Unsere Angebote und
Mitteilungen sind vom Empfänger vertraulich zu behandeln und
dürfen nur mit unserer schriftlichen Zustimmung an Dritte
weitergegeben werden. Zuwiderhandlungen machen
schadenersatzpflichtig.
2.
Vorkenntnis
Ist dem Empfänger unseres Angebotes ein von uns benanntes Objekt bereits
bekannt, so ist er verpflichtet, uns dies unverzüglich
mitzuteilen.
3.
Entstehen des Provisionsanspruches
Unser Provisionsanspruch entsteht, sobald aufgrund unseres
Nachweises bzw. unserer Vermittlung ein Vertrag bezüglich des
von uns benannten Objekts zustande gekommen ist.
Mitursächlichkeit genügt. Wird der Vertrag zu anderen als den
angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder kommt er über ein
anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners
zustande, so berührt dies unseren Provisionsanspruch nicht,
sofern das zustande gekommene Geschäft wirtschaftlich identisch
ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von
dem angebotenen Geschäft abweicht. Entsprechendes gilt, wenn
ein anderer als der ursprünglich vorgesehene Vertrag
geschlossen wird (z.B. Kauf statt Miete, Erbbaurecht
statt Kauf).
Unser Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn der
abgeschlossene Vertrag durch den Eintritt einer auflösenden
Bedingung erlischt. Dasselbe gilt, wenn der Vertrag durch
Ausübung eines gesetzlichen oder vertraglichen
Rücktrittsrechts aus von einer Partei zu vertretenden oder
sonstigen in der Person einer Partei liegenden Gründen
ausgeübt wird. Bei Ausübung eines Anfechtungsrechts durch
unseren Angebotsempfänger (unseren Kunden), das nicht durch
arglistige Täuschung seitens der anderen Vertragspartei
begründet ist, tritt anstelle unseres Provisionsanspruchs ein
Schadenersatzanspruch gegen den Anfechtenden.
4.
Folgegeschäft
Ein Provisionsanspruch steht uns auch dann zu, wenn im
zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem ersten von
uns vermittelten bzw. nachgewiesenen Vertrag weitere
vertragliche Vereinbarungen zustande kommen.
5.
Fälligkeit des Provisionsanspruchs
Unser Provisionsanspruch wird bei Beurkundung bzw. bei
Vertragsabschluß fällig. Mehrere Auftraggeber haften
gesamtschuldnerisch für die volle Provision. Im Falle des
Verzuges werden Verzugszinsen in Höhe von 4,5 % p.a. über
Bundesbankdiskont fällig.
6.
Provisionssätze
6.1 Kauf
Bei An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von
Teileigentum vom Käufer 5 %, berechnet vom vertraglich
vereinbarten Gesamtkaufpreis.
6.2 Erbbaurecht
Bei Bestellung bzw. Übertragung von Erbbaurechten berechnet vom
auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Erbbauzins, zahlbar
vom Erbbaurechtserwerber 5%.
6.3
An- und Vorkaufsrecht
Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten berechnet vom
Verkaufs- bzw. Verkehrswert des
Grundstücks vom Berechtigten 1%.
6.4 Vermietung und Verpachtung
Bei Mietverträgen/Pachtverträgen 2,5 Brutto-Monatsmieten vom
Mieter/Pächter.
Bei Vereinbarung von Optionen hinsichtlich Fläche oder Laufzeit
bzw. bei Vormietvereinbarungen/Vorpachtvereinbarungen
unabhängig von vorstehenden Provisionssätzen vom
Mieter/Pächter eine weitere Monatsmiete.
6.5 Vermietung von Wohnraum
Bei Wohnraummietverträgen 2 Monatsmieten vom Mieter.
6.6 Sonstige Zahlungen
Bei Abstandszahlungen, Ablösungen für Rechte und Ansprüche,
Einrichtungsgegenstände, Waren, Kundenstamm, etc. vom
jeweiligen Wert unabhängig von der Mietvertragsprovision 3 %
vom Mieter/Pächter.
Die vorstehend genannten Provisionssätze verstehen sich
zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer.
7. Vertragsverhandlungen und –abschluss
Werden aufgrund unserer Nachweis- und/oder Vermittlungstätigkeit direkte
Verhandlungen mit der von uns benannten Partei aufgenommen, ist
auf unsere Tätigkeit Bezug zu nehmen. Wir haben Anspruch auf
Anwesenheit bei Vertragsabschluß. Der Termin ist uns
rechtzeitig mitzuteilen. Ferner haben wir Anspruch auf Erteilung
einer Vertragsabschrift/-Kopie und aller sich darauf beziehenden
Nebenabreden.
8.
Beendigung des Auftrages
Sollte ein uns erteilter Auftrag gegenstandslos geworden sein, so ist der
Auftraggeber verpflichtet, uns hiervon unverzüglich schriftlich
zu informieren.
Vertragswidriges Verhalten unseres Auftraggebers berechtigt uns,
Ersatz für unsere sachlichen und zeitlichen Aufwendungen zu
verlangen. Der Ersatz für den Zeitaufwand bemißt sich nach der
Entschädigung von vereidigten Sachverständigen.
9.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Kassel |